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Energiemanagement ISO 50001 (Teil 1) 09. August 2016, Beiträge | # , ,

EnergyEffizienzIn meiner Position als Energie- und Klimamanager bei den Stadtwerken Gersthofen bin ich für die Einführung und Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems (EnMS) gemäß der Norm ISO 50001 verantwortlich. Da es für Außenstehende wohl ein recht abstraktes Thema ist, möchte in zwei Artikeln einen möglichst anschaulichen Einblick in das Thema geben. Der erste Teil orientiert sich am und beschreibt den Aufbau der Norm. Im zweiten Teil des Artikels werde ich über die Umsetzung des Systems bei den Stadtwerken Gersthofen berichten.

 

Was ist ein EnMS?
Der Begriff Energiemanagementsystem ist nicht geschützt und auch nicht eindeutig definiert. In allen Fällen geht aber es darum den Energieverbrauch zu kontrollieren und die Energieeffizienz zu steigern. Die Norm ISO 50001 fordert jedoch die Umsetzung zahlreicher weiterer Maßnahmen und Strukturen die weit über diese einfache Definition hinaus gehen.

 

Warum werden EnMS eingeführt?
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren. In den vergangenen Jahren wurden daher von der Regierung zahlreiche Gesetze überarbeitet und einige neue erlassen. Mit Industrie- und Gewerbeunternehmen wurden ebenfalls Fahrpläne zur Steigerung der Energieeffizienz vereinbart. Ein Instrument ist dabei die Verpflichtung von Unternehmen mit großem Energieverbauch zur Durchführung von Energieaudits beziehungsweise die Einführung eines EnMS. Diese Verpflichtung wird beispielsweise über den § 10 des Stromsteuergesetzes oder § 55 des EnergieStGesetz umgesetzt; dort werden seit 2013 Steuererleichterung für große Energieverbaucher an das Vorhandensein eines EnMS geknüpft.

 

Was ist das Ziel eines EnMS?
Im Kern geht es um die ständige Verbesserung der energiebzogenen Leistung. Die energiebezogene Leistung ist ein neuer Managementbegriff der deutlich machen soll, dass wesentliche Energie-Aspekte gemessen und bewertet werden, um sie anschließend zielgerichtet zu verbessern. Wichtig zu wissen ist, dass bei dieser Interpretation des Begriffes nicht gemeint ist, dass der absolute Energieverbrauch gesenkt werden muss. Vielmehr sollen Prozesskennzahlen und Energieverbräuche gemeinsam betrachtet werden, um die Gesamteffizienz zu steigern. Anschaulich erklärt bedeutet dies, dass ein Bäcker nicht weniger Brot backen muss, nur um seinen Energieverbrauch zu senken, sondern den Energiebedarf pro gebackenem Brot reduzieren soll. Prozesse sollen demnach nur so verändert werden, dass sich ihre Effizienz verbessert.

 

Wie wird ein EnMS eingeführt?
Grundsätzlich richtet sich die Einführung nach den Vorgaben der Norm. Zur Übersicht sind hier die Anforderungen aus dem Inhaltsverzeichnis der ISO 50001 zu finden:

4.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Verantwortung des Managements
4.2.1 Top-Management
4.2.2 Beauftragter des Managements
4.3 Energiepolitik
4.4 Energieplanung
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen
4.4.3 Energetische Bewertung
4.4.4 Energetische Ausgangsbasis
4.4.5 Energieleistungskennzahlen
4.4.6 Strategische und operative Energieziele sowie Aktionspläne zum Energiemanagement
4.5 Einführung und Umsetzung
4.5.1 Allgemeines
4.5.2 Fähigkeiten, Schulung und Bewusstsein
4.5.3 Kommunikation
4.5.4 Dokumentation
4.5.5 Ablauflenkung
4.5.6 Auslegung
4.5.7 Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie
4.6 Überprüfung
4.6.1 Überwachung, Messung und Analyse
4.6.2 Bewertung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften und anderer Anforderungen
4.6.3 Interne Auditierung des Energiemanagementsystems
4.6.4 Nichtkonformitäten, Korrekturen, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
4.6.5 Lenkung von Aufzeichnungen
4.7 Managementbewertung (Management-Review)
4.7.1 Allgemeines
4.7.2 Eingangsparameter für das Management-Review
4.7.3 Ergebnisse des Management-Reviews

In den jeweiligen Normkapiteln ist die Definition der Vorgaben oftmals recht kurz gehalten, was jedoch nicht bedeutet, dass auch der mit der Umsetzung verbundene Aufwand gering ist. Tatsächlich muss an mehreren Stellen vielmehr ein signifikanter Arbeitseinsatz eingeplant werden.

 

Begonnen wird zuerst mit der Festlegung von Rechten und Pflichten der Geschäftsführung. Das Management des Unternehmens muss sich zur normkonformen Einführung des EnMS verpflichten und die hierfür notwendigen Ressourcen (Personal, Finanzmittel, etc.) bereitstellen. Gleichzeitig ist ein Energiemanagementbeauftragter zu ernennen, der die Verantwortung für die Einführung und Aufrechterhaltung des Systems trägt. Er ist der Geschäftsführung direkt unterstellt. Der nächste Schritt ist die Erarbeitung einer Energiepolitik, welche die grundlegende Haltung des Unternehmens zum Thema Energieeffizienz darstellt und auch übergeordnete Leitlinien umfassen kann.

 

Darauf aufbauend stellt die Norm weitere umfangreiche Anforderungen an die sogenannte Energieplanung des EnMS. Hierunter verbergen sich folgende Aspekte: das Unternehmen muss sich darüber bewusst werden, welchen Vorschriften und gesetzlichen Rahmenbedingungen es bei seinen Tätigkeiten unterliegt. Diese müssen gesammelt, ausgewertet und deren Einhaltung regelmäßig überprüft werden. Hierzu soll das Unternehmen ein sogenanntes Rechtskataster anlegen.

Außerdem muss eine Methodik entwickelt werden, wie die Bewertung der energiebezogenen Leistung erfolgen soll. Diese Methodik wird in jedem Unternehmen anders aussehen und ist daher auf die vorhandenen Bereiche und Prozesse abzustimmen. Bewertungsfaktoren können beispielsweise der Anteil am Gesamtenergieverbrauch, oder die relative Änderung im Vergleich zum Vorjahreswert sein.
Wenn schließlich fest steht wie die Bewertung erfolgt, muss eine energetische Ausgangsbasis definiert werden. Als Bezugsgröße dient diese dazu, Entwicklungen sichtbar zu machen. So kann dann beispielsweise in der Zukunft eine Aussage wie „unser Energieverbrauch hat sich gegenüber dem Basisjahr 2014 um 10% verringert“ getroffen werden. Zur Erstellung der Ausgangsbasis müssen allerdings schon umfangreiche Verbauchswerte vorliegen. Dies ist bei komplexeren Unternehmens- oder Prozessstrukturen eine aufwändige Aufgabe.
Anschließend müssen sogenannte Energiekennzahlen gebildet werden. Sie sollen die Kontrolle der energetischen Leistung erleichtern und sinnvolle Aussagen über die Prozesse liefern. So könnte am obigen Beispiel der fiktiven Bäckerei der Energieverbrauch pro Brötchen eine mögliche Kennzahl sein.
Der letzter Punkt des Energieplanungsprozesses ist dann die Festlegung strategischer und operativer Energieziele. Die strategischen Ziele geben die übergeordnete Entwicklungsrichtung vor und werden in der Regel als Mehrjahresplan aufgesetzt. Sie orientieren sich an der zuvor erstellten Energiepolitik. Ergänzend hierzu beinhalten die operativen Ziele Vorgaben für das laufende Jahr, die dann über Aktionspläne in konkrete Maßnahmenpakete münden.

 

Als nächstes sind in der Norm die Anforderungen für die Einführung und Umsetzung des EnMS beschrieben. Dabei geht zuerst um die notwendigen Fähigkeiten, welche den Mitarbeitern beispielsweise durch Schulungen vermittelt werden sollen. Außerdem muss das Unternehmen die Einführung des EnMS intern mitteilen, damit alle Stellen über die Vorteile, Rechte und Pflichten des EnMS informiert werden. Darüber hinaus ist noch zu entschieden, ob und wie das Unternehmen das EnMS nach außen kommuniziert.
Eine elementare Vorgabe ist schließlich das Thema Dokumentation. Jede Festlegung und Entscheidung im Bezug auf das EnMS muss dokumentiert werden. Dies bedeutet, dass Protokolle, Verfahrensanweisungen, Prozessbeschreibungen etc. schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterzeichnet werden müssen. Dadurch wird zwar wieder ein zusätzlicher Aufwand geschaffen, allerdings werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen deutlich erhöht. Einen Einstieg und eine Übersicht für die Vielzahl der erforderlichen Dokumente kann dabei ein Managementhandbuch bieten, worin wesentliche Aspekte und die Struktur des EnMS festgehalten werden.

 

Durch die sogenannte Ablauflenkung werden energierelevante Unternehmensprozesse ermittelt und bewertet. Sie muss im Einklang mit der Energiepolitik und den Zielen stehen. Um die Anforderungen zu erfüllen, muss das Unternehmen Kriterien definieren, die zum Beispiel für die Bereiche Betrieb, Instandhaltung, Auslegung und Beschaffung gelten. Im Zusammenhang mit Beschaffungsmaßnahmen sind beispielsweise die Lebenszykluskosten eine sinnvolle Bewertungsgröße, die bei Entscheidungen miteinbezogen werden kann. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern sind diesen die Kriterien mitzuteilen.

 

Für die Auslegung von neuen oder geänderten Anlagen und Prozessen macht die Norm ebenfalls Vorschriften. So muss sich das Unternehmen verpflichten, den Einkauf energieeffizienter Geräte zu berücksichtigen.
Ebenso für die Beschaffung von Energie, Dienstleistungen und Produkten sind Verpflichtungen einzugehen und Kriterien nach denen gehandelt und bewertet wird aufzustellen.

 

Anschließend folgen in der Norm Ausführungen zum Thema Überprüfung des EnMS. Einerseits ist darunter die Überwachung der Verbrauchsdaten und Kennzahlen zu verstehen. Andererseits müssen alle bisher dargestellten Elemente des EnMS auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Dies geschieht zum Beispiel durch Besprechungen, Begehungen und Audits. Auch rechtliche Aspekte müssen überprüft werden. Zusätzlich ist dann festzulegen wie das Unternehmen mit sogenannten Nichtkonformitäten – also der Nichteinhaltung der Anforderungen – umgeht und wie es Korrekturen sowie Vorbeugungsmaßnahmen einleitet. Diesbezüglich ist zudem die Einführung eines Ideenmanagements wichtig, damit alle Mitarbeiter ihre Vorschläge für Verbesserungen einbringen können. Die Lenkung von Aufzeichnungen muss schließlich auch noch definiert werden: es ist zu bestimmen, wer welche Dokumente und Informationen zum EnMS erhält und diese abzeichnen muss.

 

Der letzte Abschnitt der Norm bezieht sich auf die Managementbewertung. So wird gefordert, dass die Geschäftsführung regelmäßig (mindestens jährlich) über das EnMS informiert wird, damit Aktivitäten bilanziert und Erkenntnisse in die zukünftigen Planungen miteinbezogen weden können. Die Entscheidungen und Stellungnahmen der Geschäftsführung im Management-Review sind zu dokumentieren.

 

Fazit
Energiemanagementsysteme sind hilfreiche Instrumente für die zielgerichtete Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Obwohl oder gerade weil der Umfang so beträchtlich ist, steht dem Unternehmen ein wirksames Werkzeug zur kontinuierlichen Verbesserung zur Verfügung. Zahlreiche Komponenten greifen dabei ineinander und führen dazu, dass sich das Unternehmen ausgiebig mit den energiebezogenen Themen auf mehreren Ebenen beschäftigen muss. Dies führt zu einer größeren Sensibilität hinsichtlich der Energieverbräuche und -Kosten, was schließlich der Umwelt zugutekommt!

 

Im zweiten Teil des Artikels wird das EnMS der Stadtwerke Gersthofen beschrieben.